Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Nach erfolgter Gewerbeanmeldung ist innerhalb von 4 Wochen der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ des Unternehmens über www.elster.de an das Finanzamt zu übermitteln.
Nähere Informationen zur Unternehmensgründung erhalten Sie über folgenden Link www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung.de.