Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.
Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum
Beispiel Heimbewohner.
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)