Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein über das Ablaufdatum hinausgehender gültiger Reisepass vor.
Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.