Nach dem bestätigten ersten Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweins am Dienstag, 10. Dezember, im Rheingau-Taunus-Kreis, wurden im Rahmen der anschließenden Suchmaßnahmen weitere Kadaver im Rheingau gefunden. Drei verendete Wildschweine, die auf der Mariannenaue geborgen wurden, sind vom Hessischen Landeslabor in Gießen positiv auf ASP getestet worden.
Durch die positiven Fälle im Rheingau-Taunus-Kreis hat das Land Hessen in Abstimmung mit der EU die sogenannte Sperrzone II, die Einschränkungen für Jagd und Tierhaltung nach sich zieht, ausgeweitet. Die in der Sperrzone II getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche werden in einer neuen Allgemeinverfügung geregelt, die ab morgen in Kraft tritt und auf der ASP-Infoseite des Rheingau-Taunus-Kreises zur Verfügung steht. Die vom Land Hessen durchgeführten und finanzierten Suchmaßnahmen und die Abstimmung der Allgemeinverfügung würden in enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium, dem Landeskrisenstab und dem Regierungspräsidium durchgeführt, betont Landrat Sandro Zehner:
„Wir haben aktuell eine dynamische Situation, dennoch laufen die Abstimmung und der Austausch mit allen Beteiligten sehr konstruktiv und effizient. Alle ziehen an einem Strang, um die weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern. Das Land übernimmt hier die entstehenden Kosten unter anderem für den Zaunbau, was uns sehr entlastet. Dafür mein ausdrücklicher Dank", sagt Landrat Zehner und ergänzt: "Das Landwirtschaftsministerium hat in dieser Lage sehr schnell und professionell reagiert und mit dem Bau von Elektrozäunen begonnen, die Labore arbeiten unter Hochdruck, damit wir schnell Ergebnisse haben, um die Lage richtig einschätzen zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unserem Veterinäramt sind fast rund um die Uhr bei Bergung und Beprobung der Tiere im Einsatz und werden hervorragend von den kommunalen Kräften der Stadtwerke und den örtlichen Feuerwehren unterstützt. Auch mit Jagd- und Landwirtschaftsverbänden stehen wir im engen und guten Kontakt. Es ist beeindruckend, wir gut hier die Kräfte und Ebenen zusammenarbeiten, damit wir die Situation bestmöglich managen.“
Die neue Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises wird heute amtlich bekannt gemacht und tritt somit am morgigen Tag in Kraft. Sie ist über die Webseite des RTK unter www.rheingau-taunus.de/schweinepest abrufbar.
Zur Sperrzone II mit strengeren Regeln gehören folgende Städte und Gemeinden:
Es besteht nach wie vor keine Gesundheitsgefährdung für Menschen und Haustiere, wie Hund oder Katze. Für die Bürgerinnen und Bürger treten innerhalb der Sperrzone II mit der neuen Allgemeinverfügung aber Einschränkungen in Kraft.
Eine neue Allgemeinverfügung für die Sperrzone I wird zeitgleich mit der Allgemeinverfügung für die Sperrzone II in Kraft treten. Die bisherigen Regelungen für die Sperrzone I bleiben inhaltlich unverändert. Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger gelten dort nicht, auch nicht das Jagdverbot oder die Leinenpflicht für Hunde. Die bereits bestehende Sperrzone I gilt für folgende Kommunen:
Die Allgemeinverfügung zur Sperrzone II: AVV_SPZ_II_RTK_13.12.2024_final.pdf
Die Allgemeinverfügung zur Sperrzone I: AVV_2._AEnderung_der_Allgemeinverfuegung_vom_6.8.2024_final_13.12.2024.pdf
Alle weiteren Informationen zur Allgemeinverfügung und ein FAQ zu ASP sind auf der Homepage des RTK zu finden: Afrikanische Schweinepest (ASP) (rheingau-taunus.de)
Detaillierte Informationen für Jägerinnen und Jäger beim Landesjagdverband: Afrikanische Schweinepest in Hessen - Landesjagdverband Hessen e.V. (ljv-hessen.de)
Detaillierte Informationen des Hessischen Landwirtschaftsministeriums: https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest
Weitere Informationen und Pressemitteilungen zur ASP-Bekämpfung finden Sie auf der Seite des Rheingau-Taunus-Kreises: www.rheingau-taunus.de/aktuelles/pressemitteilungen