Negative Finanzentwicklung:
Der Haushalt der Gemeinde Walluf wurde für das laufende Jahr 2025 ursprünglich mit einem Minus in Höhe von 422.000 € geplant. Durch die Anhebung der Hebesätze der Kreis- und Schulumlage sowie einem Gewerbesteueraufkommen, das mit 5,8 Mio. € deutlich unter den für 2025 veranschlagten 7,5 Mio. € liegt, verbleibt aktuell ein Fehlbetrag in Höhe von rund 2,85 Mio. € im Haushalt. Angesichts dieser negativen Finanzentwicklung hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Walluf in seiner Sitzung vom 10. März 2025 nach §107 HGO (Hessische Gemeindeordnung) mit sofortiger Wirkung eine allgemeine haushaltswirtschaftliche Sperre beschlossen. Bis auf Weiteres dürfen nur finanzielle Leistungen erbracht werden, zu denen die Gemeinde Walluf verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Dieser strenge Maßstab der Haushaltsführung dient dazu, die Kontrolle über den Haushalt 2025 nicht zu verlieren.
Was ist eine Haushaltssperre?
Bei einer Haushaltssperre wird einer Stadt oder Kommune die Verwendung von Haushaltsmitteln eingeschränkt oder auch gänzlich gestoppt. Ziel dieser temporären fiskalischen Maßnahme ist es, die Finanzlage zu stabilisieren und weitere Defizite im Haushalt zu vermeiden.
Eine Kommune darf in diesem Zeitraum keine weiteren Schulden machen und nur Geld für notwendige Maßnahmen ausgeben. Sie muss außerdem weitere Sparmaßnahmen ergreifen, um drohende Finanzlücken aufzufangen.
Was besagt §107 HGO - Haushaltswirtschaftliche Sperre?
Wenn die Entwicklung der Erträge, der Einzahlungen, der Aufwendungen oder der Auszahlungen es erfordert, kann der Gemeindevorstand es von seiner Einwilligung abhängig machen, ob Verpflichtungen eingegangen oder Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden.