Lokale Aktionsgruppe Rheingau
LEADER-Regionen wie der Rheingau haben zusätzlich zum normalen LEADER-Budget die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen und Organisationen eine finanzielle Unterstützung für kleinere Projekte im Rahmen des „Regionalbudgets“ anzubieten.
Auch 2025 möchte die Lokale Aktionsgruppe Rheingau (LAG) das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement unterstützen, fördern und stärken.
Gefördert werden können:
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Ausgaben können gefördert werden?
Wer kann gefördert werden?
Unternehmen sind von einer Förderung mit Mitteln aus dem Regionalbudget ausgeschlossen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind mit Ausnahme der Kommunen alle Träger, die in den Jahren 2023 und 2024 bereits durch das Regionalbudget gefördert wurden.
Was kommt nicht in Frage
* Ersatzinvestitionen (z.B. Erneuerung der Einrichtung)
* Baumaßnahmen und Maßnahmen, die einer Genehmigung bedürfen
* Einzelpositionen unter 410 € netto (z.B. 5 Bildschirme à 390 € netto)
* Versand- oder Frachtkosten
Was ist zu tun?
Vollständige Projektanträge sind bis zum 15.02.2025 per E-Mail an regionalmanagement@zukunft-rheingau.de zu stellen. Diese beinhalten:
* Beschreibung des Vorhabens (Projektskizze),
* Nachweis der Vorfinanzierung der kompletten Maßnahme (Kontoauszug),
* Kosten plausibilisieren (mind. 2 Preisangaben: Internetrecherche/Angebot),
* Nachweis des Vertretungsrechts der Unterzeichner:innen (z.B. Auszug Vereinsregister/ Satzung).
* Die Unterlagen werden digital eingereicht.
Wie geht es dann weiter?
Wichtig:
Ein Maßnahmenbeginn vor Vertragsabschluss führt automatisch zum Ausschluss der Förderung.
Projekte, deren Abrechnungsunterlagen erst nach dem 15. September 2025 vorliegen, werden von der Förderung ausgeschlossen.
Was ist für die Abrechnung notwendig?
Zusätzlich zu den üblichen Sprechzeiten ist das Regionalmanagement für Fragen zum Regionalbudget ab dem 09.01.2025 donnerstags von 17 bis 20 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 06723 60272-30 zu erreichen.
Ein Beispiel für die erforderlichen Unterlagen und weitere Informationen (z.B. Mustervertrag) finden Sie auf der Homepage der LAG Rheingau unter
https://www.zukunft-rheingau.de/service/downloads/regionalbudget-2025
Die Förderung kann nur im Rahmen der für die Region Rheingau zur Verfügung stehenden Fördermittel erfolgen. Dieser Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung dieses Fördermittel für die LAG Rheingau.