Start des Fastnachtsumzugs ist um 13:11 Uhr in der Marktstraße Ecke Mühlstraße. Von dort verläuft die Zugstrecke wieder über Markt- und Martinstraße, St.-Elisabethenstraße und Eilweg in die Steinheimer Straße und dann über Liebau-, Luxemburger- und Paradiesstraße zur Kreuzung Marktstraße Ecke Paradiesstraße/Schulstraße, wo der Zug sein Ende findet. Um die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten, ist es den Jecken – wie bereits im Vorjahr – auch 2025 nicht gestattet, den einzelnen Fastnachtswagen auf der Strecke direkt hinterherzulaufen.
Beim Fastnachtsumzug gilt somit zuschauen und Spaß haben, feiern und „Party machen“ folgen anschließend, wenn die Zugwagen die Straßen wieder freigemacht haben. Die „Party uff de Gass“ findet nach dem Umzug bis 18 Uhr im Bereich der Marktstraße zwischen Martin- und Schulstraße statt.
Dabei ist der Konsum von alkoholischen Getränken mit mehr als 20 Vol.-% sowohl bei der Party und dem Fastnachtsumzug als auch auf den unmittelbar angrenzenden öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen des Umzuges untersagt. Dieses Alkoholverbot gilt am 2. März 2025 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Die öffentliche Bekanntmachung hierzu, in der auch die einzelnen Bereiche namentlich aufgeführt sind, kann unter www.walluf.de/bekanntmachungen nachgelesen werden.
Darüber hinaus besteht ab 11 Uhr am Fastnachtssonntag entlang der gesamten Zugstrecke und „Partymeile“ absolutes Halteverbot, worauf eine entsprechende Beschilderung bereits im Vorfeld des Events hinweisen wird. Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung gebeten.
Der OCV sowie die Gemeinde Walluf wünschen allen Karnevalisten eine schöne und vor allem sichere Veranstaltung.