Mit einem Wahltag – ob EU-, bundes- oder landesweit, ob national oder kommunal – verbindet ein Großteil der Bevölkerung noch immer den sonntäglichen Gang zum Wahllokal. Dieses ist auf der Wahlbenachrichtigung, die stets frühzeitig an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger versendet wird, genannt und kann am Wahltag in der Regel bis 18 Uhr zur Stimmabgabe besucht werden. Auch ganz spontan. Wichtig ist nur, dass es das Wahllokal des Wahlbezirks ist, in dem man gemeldet ist.
Ein solches Wahllokal muss für alle dort wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger gut erreichbar sein. Dies schließt auch einen möglichst barrierefreien Zugang mit ein. Gleichzeitig hat die Kommune zu gewährleisten, dass die Betreuung ihrer Wahllokale sowie das Auszählen der Stimmen, die in den jeweiligen Wahlbezirken sowohl an der Urne als auch immer häufiger per Briefwahl abgegeben werden, durch eine ausreichende Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfender gesichert ist.
Um all diesen Vorgaben gerecht zu werden, hat die Gemeinde Walluf mit der anstehenden Landratswahl die Standorte ihrer Wahllokale geändert und damit einhergehend die Wahlbezirke neu zugeschnitten. Die Verschlankung von bisher vier auf drei Bezirke vereinfacht auch die Durchführung zukünftiger Wahlen – für die Wallufer Bürgerinnen und Bürger bedeutet es lediglich, nochmals genau auf die Wahlbenachrichtigung zu sehen, um am Wahltag den richtigen Wahlraum aufzusuchen:
Wahlbezirk I – Evangelisches Gemeindehaus Niederwalluf – Schöne Aussicht 12 – barrierefrei
Wahlbezirk II – Walluftalschule – Hohlweg 45 – barrierefrei
Wahlbezirk III – Vereinshaus Oberwalluf – Marktstraße 29 – bei Bedarf vereinfachter Zugang über die Gebäuderückseite möglich
„Liebe Bürgerinnen und Bürger, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und geben Sie Ihre Stimme für unseren neuen Landrat oder unsere neue Landrätin ab. Per Briefwahl oder aber in dem in Ihrer Walbenachrichtigung genannten Wahllokal“, animiert Bürgermeister Nikolaos Stavridis zur Wahl.