Der Förderaufruf richtet sich an private (z.B. gemeinnützige Vereine, Organisationen) und kommunale Träger. Gefördert werden Maschinen, Ausstattungsgegenstände, Sachausgaben und technische Infrastruktur ab einem Beschaffungswert von 410 € netto. Nicht gefördert werden Ersatzinvestitionen, Baumaßnahmen oder Maßnahmen, die einer Genehmigung bedürfen. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 € (inkl. MwSt.) und dürfen max. 20.000 € (inkl. MwSt.) pro Einzelprojekt betragen. Die Förderquote beträgt in der Regel 80 % der förderfähigen Kosten inkl. MwSt., bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Projektträgers 80 % der Nettokosten.
Der Vorhabensträger muss für den Aufruf eine Beschreibung des Vorhabens (Projektskizze) einreichen und die Kosten plausibilisieren (mind. 2 Angaben: Internetrecherche/Angebot). Die komplette Maßnahme muss bis zur Abrechnung im Herbst vorfinanziert werden. Die Vorfinanzierung muss der Antragsteller mit einem Kontoauszug nachweisen. Für die Vertretungsberechtigung des Antragstellers ist ein Auszug aus dem Vereinsregister einzureichen.
Nach Prüfung der eingegangenen Projekte entscheidet die Lokale Aktionsgruppe im März 2022 über die Projekte, die gefördert werden sollen. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf der Grundlage des Aufrufes, der Projektauswahlkriterien der LAG Rheingau, des Eingangsdatums und der Vollständigkeit der Unterlagen.
Nach Bewilligung durch das Amt für den ländlichen Raum werden die Projektträger informiert. Zur Umsetzung schließt der Antragsteller dann einen Vertrag mit der Lokalen Aktionsgruppe ab, mit dem er die Einhaltung der Zweckbindungsfrist der Gegenstände für 5 Jahre zusichert. Projekte dürfen nicht vor Bewilligung (ca. April 2022) begonnen sein und müssen zum 15.10.2022 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Vollständige Projektanträge für den Aufruf sind bis zum 15. Februar 2022 per mail an regionalmanagement@zukunft-rheingau.de zu richten.
Ein Beispiel für die erforderlichen Unterlagen und weitere Informationen (ausführlicher Förderaufruf, Formular Projektskizze, Mustervertrag) finden Sie auf der Homepage der LAG Rheingau unter www.zukunft-rheingau.de .
Als zusätzliches Beratungsangebot für das Regionalbudget ist das Regionalmanagement ab Januar 2022 donnerstags von 17 bis 20 Uhr telefonisch unter der Nr. 06723 / 60272 - 30 zu erreichen.
Welche Projekte kommen in Frage
· In sich abgeschlossene neue Maßnahmen (keine Finanzierung von größeren Projekten), Kosten mindestens 5.000 € (inkl. MwSt.), max. 20.000 € (inkl. MwSt.)
· Sachausgaben/Gegenstände/Maschinen zur Erfüllung des Vereinszwecks (z.B. Sportgeräte …)
· Ausstattungsgegenstände für Räume/Einrichtungen (z.B. Spielgeräte, Möblierung …)
· technische Infrastruktur (z.B. Beamer, Laptop für Jugendraum …)
Was kommt nicht in Frage
· Ersatzinvestitionen (z.B. Erneuerung der Einrichtung)
· Baumaßnahmen und Maßnahmen, die einer Genehmigung bedürfen
· Einzelpositionen unter 410 € netto (z.B. 5 Bildschirme á 390 € netto)
· Versand- oder Frachtkosten
Was muss der Vorhabenträger tun
Für Aufruf
· Beschreibung des Vorhabens (Projektskizze)
· Finanzierungsplan: Vorfinanzierung der kompletten Maßnahme ist notwendig (Nachweis durch Kontoauszug)
· Kosten plausibilisieren (mind. 2 Angaben: Internetrecherche/Angebot)
· Nachweis des Vertretungsrechts des/der Unterzeichner (Auszug Vereinsregister)
Nach Projektauswahl
· Durchführungsvertrag mit LAG Rheingau abschließen
Nach Bewilligung/Für Abrechnung
· Inventarliste erstellen
· Vorlage Originalrechnungen
· Zahlungsnachweis (Kontoauszug im Original)
· Aussagekräftige Ergebnisdokumentation (Fotos)
· Publizitätsvorschriften beachten